BA.283.392 - SWP 2022:01 - Turnuswechsel von Zählern in den Versorgungsgebieten der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Amtlicher Bekanntmachungstext
Zählerwechsel ( SWP 2022:01 )
SWP 2022:01
Abschnitt I: Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846
Hauptadresse: (URL)
http://www.pforzheim.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-181aa547047-126beab80e9499cc
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
Zählerwechsel
Referenznummer der Bekanntmachung: SWP 2022:01
50410000-2
Dienstleistungen
Turnusmäßiger Wechsel von Strom-, Gas- und (Wärme-) und Wasserzählern
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: alle Lose
Los 1 Gas
Los-Nr: 1
CPV-Code Hauptteil: 50411200-1
DE129
Versorgungsgebiete der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Zählerwechsel Gas, Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systemen.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.01.2023 Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026) zu verlängern.
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Umsatz, Referenzen, personelle Besetzung, Erlaubnis zum Zählerwechsel von Gas/Wasser/Strom je Sparte
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026) zu verlängern.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Los 2 Wasser
Los-Nr: 2
CPV-Code Hauptteil: 50411100-0
DE129
Versorgungsgebiete der SWP Stadtwerke Pfoorzheim GmbH & Co. KG
Zählerwechsel Wasser, Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systemen.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.01.2023 Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026) zu verlängern.
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Umsatz, Referenzen, personelle Besetzung, Erlaubnis zum Zählerwechsel von Gas/Wasser/Strom je Sparte
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026) zu verlängern.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Los 3 Strom
Los-Nr: 3
CPV-Code Hauptteil: 50411300-2
DE129
Versorgungsgebiete der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Zählerwechsel Strom, Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systeme.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.01.2023 Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026) zu verlängern.
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Umsatz, Referenzen, personelle Besetzung, Erlaubnis zum Zählerwechsel von Gas/Wasser/Strom je Sparte
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026) zu verlängern.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Nachweis Eintrag Berufs-/Handelsregister, Eigenerklärung bzgl. Russland, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis, Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Anteil der ausgeschriebenen Leistung am Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss mindestens 1,5 Mio. EUR bis 3 Mitarbeiter (MA) bis 20 MA 3,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Ab 21 MA je 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und je 5,0 Mio. EUR bei Sachschäden betragen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Erklärung zur deutschen Sprache (Sprachniveau mind. B2), Nachweis zur Anforderung SiLKe (Sichere Lieferkette), Nachweis zur Anforderung SiMon (Sicherer Monteur), Nachweis MDE-Geräte durch Konformitätserklärung, Nachweis MA Erlaubnis zum Zählerwechsel von Gas/Wasser/Strom, Mindestens 3 Referenzen eines Energieversorgunsunternehmens, Personelle Besetzung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestens 3 Referenzen eines Energieversorgunsunternehmens nicht älter als 3 Jahre
über den Zählerwechsel der Sparten Gas/Wasser/Strom inkl. Selbstständiger
Disposition und Übergabe der Daten in geeigneter Form an den Auftraggeber zur
Einspielung in ein System (z.B. SAP-, Wilken-, Schleupen- oder LIMA-System)
Umsatz, Referenzen, personelle Besetzung, Erlaubnis zum Zählerwechsel von Gas/Wasser/Strom je Sparte
Die Leistungen werden abschlagsweise auf Nachweis der gewechselten Zähler bzw. nachgewiesenen Leerfahrten mit Begründung vergütet. Der AG ist berechtigt, von den Zahlungen Einbehalte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wegen Mängel vorzunehmen, sofern er die Beseitigung von Mängeln verlangen kann. VOL/B § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen bleibt unberührt.Die Zahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang unter Berücksichtigung von 2 % Skonto, andernfalls innerhalb von 30 Kalendertagen netto.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 29.07.2022 10:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronischzu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zurVerfügung zu Stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform
http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen derZentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle der Stadt Pforzheim,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 desStaatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch überden entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein Postalischer Versand derVergabeunterlagen in Papierform
Erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 31.7.2019, 16.00Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württembergan die Ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendenZugang auf der
Vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinenAnspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
Beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelleebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des StaatsanzeigersBaden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. VerbindlicherBestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihremWortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichenAuftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung imAmtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dasden Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
28.06.2022
