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BA.315.858 - Sicherheitsdienst MHPArena Ludwigsburg



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Sicherheitsdienst MHPArena Ludwigsburg  ( LB-ZVS-2023-0007 )

LB-ZVS-2023-0007  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle

Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 71419103017
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de
Fax: +49 71419104094  

Hauptadresse: (URL) http://www.ludwigsburg.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1870476ef24-1c43c2acada3834f

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Sicherheitsdienst MHPArena Ludwigsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2023-0007  

79710000-4  

Dienstleistungen  

Sicherheitsdienst in der MHPArena Ludwigsburg  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE115  

Stadt Ludwigsburg
71636 Ludwigsburg
Deutschland  

Rahmenvereinbarung über den Sicherheitsdienst in der MHPArena Ludwigsburg
Vertragslaufzeit: 3 Jahre + optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Personaleinsatz, Gewichtung: 30,00
Name: Konzept, Gewichtung: 30,00


Preis
Gewichtung: 40,00
 

   



Beginn: 01.08.2023 Ende: 31.07.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten der Auftraggeberin um ein weiteres Jahr. Die Verlängerungsoption kommt nur zum Tragen, wenn diese von der Auftraggeberin schriftlich bis spätestens ein Jahr vor Ablauf gezogen wird.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten der Auftraggeberin um ein weiteres Jahr.  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen
mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss,
den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der
Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei
Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte
Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren
Mitglieder sich mehrfach -sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer- an
diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen
werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2)
(Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1.1.1
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer etc.);
1.1.2
Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft;
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter
Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung"/"Eigenerklärung zu den §§ 123/124 GWB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,
sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von
6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1.2.1
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.2
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
1.2.3
Eigenerklärung,, dass der Auftragnehmer seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Meldeverpflichtungen erfüllt und während der Vertragslaufzeit aufrechterhält.
1.2.4
Liegt die Höhe der Umsätze Ihres Unternehmens für die vergleichbare ausgeschriebene Tätigkeit in den unter III.1.3.3) genannten Referenzobjekten in den letzten vier Geschäftsjahren jeweils über 100.000 € netto pro Geschäftsjahr?
1.2.5
Liegt die Anzahl der Mitarbeiter/-innen die für die abgefragte Tätigkeit in der MHPArena eingesetzt werden und in einem vertraglichen Anstellungsverhältnis zu Ihrem Unternehmen stehen über 35 Personen?
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1.3.1
Das Sicherheitsunternehmen muss folgende Anforderungen erfüllen und per Eigenerkärung bestätigen:
- Einbindung der bei der Leistungserbringung eingesetzten Sicherheitskräfte in eine durchgängige Kommunikation. Die hierfür erforderlichen und geeigneten Kommunikationsmittel und -systeme, insbesondere einen leistungsfähigen Betriebsfunk, stellt und unterhält der Auftragnehmer.
- Einhaltung der nationalen sozial- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Tarifverträge oder im Falle der Nichtzugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft die Regelungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LMTG) sowie Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Regelungen können durch Dienstanweisungen getroffen werden.
- Die Einsatzkräfte sind nachweislich zu belehren, dass sie bezüglich der im Rahmen der Tätigkeit erlangten Kenntnisse und allen internen Belangen der Schweigepflicht nach § 8 BewachV i.V.m. § 6 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg unterliegen, auch nach Beendigung des Einsatzes (siehe Ausführungen unter Ziff. 11 der Vertragsbedingungen Security).
- Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften insbesondere der Gewerbeordnung, der Bewachungsverordnung, der Arbeits- und Sozialgesetze in der jeweils gültigen Fassung (beispielsweise Beschäftigung von Personen nur mit erforderlicher Zuverlässigkeit, Erlass vorgeschriebener Dienstanweisungen).
1.3.2
Nachweis über die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem, z.B. nach DIN EN ISO 9001 oder andere gleichwertige Nachweise für vergleichbar Qualitätssicherungsmaßnahmen (sind während der Leistungsausführung vorzuhalten und die Zertifizierung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten).
1.3.3
Referenzen:
Bitte geben Sie mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem jährlichen Umfang von Service- und Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren Objekten an
(nicht älter als 4 Jahre). Vergleichbares Objekt bedeutet: Multifunktionshalle, in der Sport- und Kulturverantsaltungen stattfinden und die ein Fassungsvermögen von mind. 2.000 Besuchern hat. Messebetreuung und Stadionbetreuung zählen nicht als Referenz.
1.3.4
Haben die im Objekt (MHPArena) eingesetzten Einsatzleiter und Einsatzleiter-Stellvertreter eine Qualifikation zum Meister / Fachkraft für Schutz und Sicherheit?
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

2.2.1 Verpflichtung, dass alle Leistungen nur mit fachkundigem Personal (bei den Sicherheitskräften mit Ausbildung als Fachkraft Schutz und Sicherheit oder Werkschutzfachkraft, Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in seiner jeweils gültigen Fassung nach Maßgabe dieses Vertrages, welches über die erforderliche Erfahrung und persönliche Zuverlässigkeit verfügt), durchzuführen. Die persönliche Zuverlässigkeit der Einsatzleitung/ Einsatzleitung bzw. der Stellvertreter Einsatz-/Einsatzleitung wird insbesondere durch ein polizeiliches Führungszeugnis, das keine relevanten Einträge enthält, nachgewiesen.
2.2.2 Sämtliche bei der Leistungserbringung eingesetzten Sicherheitskräfte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Vorliegen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse bzw. sonstiger Voraussetzungen, insbesondere die nach § 34a GewO in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung der beschriebenen Tätigkeiten.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

 

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 26.04.2023 12:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.07.2023
 

Tag: 26.04.2023, Ortszeit: 12:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 


Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch  

Die Lagepläne erhalten Sie lediglich auf schriftliche Anforderung über das Vergabeportal von der Vergabestelle übersandt:
Anlage 2 Ebene 0
Anlage 3 Ebene -1
Anlage 4 Ebene 2
Anlage 5 Ebene -2 Ebene 1
Anlage 6 Erklärung Positionen mit Kompetenzstufe

Bieterfragen sind bis spätestens 14.04.2023 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Für die Informationsübermittlung wird ausschließlich der unter Ziff. I.3) genannte Zugang verwendet. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert:
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind  

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland




 

24.03.2023