BE.357.696 - Ersatzteilbeschaffung Zungenvorrichtungen
Amtlicher Bekanntmachungstext
Ersatzteilbeschaffung Zungenvorrichtungen ( 150-2024-0018 )
150-2024-0018
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Schockenriedstr. 50
70565 Stuttgart
Deutschland
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
schriftlich
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Siehe oben
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Herstellen und Liefern zweier Tiefbettzungenvorrichtungen in Rille, einer einfachen Gleisverbindung, Regelspur 1435 mm
-
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Gleisbauhof
Viehwasen 25
70327 Stuttgart-Wangen
6. Losaufteilung:
Nein
die Gesamtleistung
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
31.03.2025
01.04.2025
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Postanschrift: Schockenriedstr.50
Postleitzahl / Ort: 70565 Stuttgart
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung-eb@ssb-ag.de
Hauptadresse: (URL)
https://www.ssb-ag.de
Siehe oben
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Siehe oben
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
19.03.2024 11:15
18.04.2024
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Rechnungsversand erst nach Lieferung & vollständig übergebenen Unterlagen an AG
21 Tage abzügl. 3 % Skonto oder 30 Tage netto
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Ja
15. Sonstiges:
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
