BA.335.050 - Lieferung von Mittagessen an die städtischen Kindertagesstätten - Cook & Hold
Amtlicher Bekanntmachungstext
Lieferung von Mittagessen an die städtischen Kindertagesstätten - Cook & Hold ( 106/2023 )
106/2023
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 78054 Villingen-Schwenningen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE136
Kontaktstelle(n): RefBM - Vergabestelle
Telefon: +49 7720-822611
E-Mail: vergabestelle@villingen-schwenningen.de
Fax: +49 7720-822617
Hauptadresse: (URL)
http://www.villingen-schwenningen.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-189b4d0567b-1658a1e027d8ff58
die oben genannten Kontaktstellen
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagessen an die städtischen Kindertagesstätten - Cook & Hold
Referenznummer der Bekanntmachung: 106/2023
15000000-8
Lieferauftrag
Lieferung von Mittagessen - Cook & Hold
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: nur ein Los
Los 1
Los-Nr: 1
CPV-Code Hauptteil: 15000000-8
DE136
Villingen-Schwenningen, genaue Anschriften der Kindertagesstätten siehe Leistungsverzeichnis Seite 3
Lieferung von ca. 39.400 Mittagessen (Cook & Hold) in die städtischen Kindertagesstätten
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Los 2
Los-Nr: 2
CPV-Code Hauptteil: 15000000-8
DE136
Villingen-Schwenningen, genaue Anschriften der Kindertagesstätten siehe Leistungsverzeichnis Seite 3
Lieferung von ca. 41.800 Mittagessen (Cook & Hold) in die städtischen Kindertagesstätten
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle);
2. Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB, insbesondere dass
2.1. keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 GWB vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind;
2.2. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Nachgekommen ist;
2.3. über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder Vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
2.4. keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind;
2.5. im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden;
2.6. eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei Ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung Vergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Angaben erfolgen auf Verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gem. Nr. 4 Anlage Bieterangaben).
2. Angabe der beschäftigten Arbeitskräfte, gem. Nr. 1 Anlage Bieterangaben.
3. Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von nach- bzw. Subunternehmen bzw. sowie Nachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
4. Zwingend sind die Angaben im Vordruck "Erklärung Bieterangaben" zu machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten.
Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 01.09.2023 09:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.10.2023
Tag: 01.09.2023, Ortszeit: 09:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB.Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
02.08.2023
