BE.381.841 - Vergabe für die Dienstleistung des Winterdienstes
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Amtlicher Bekanntmachungstext
Vergabe für die Dienstleistung des Winterdienstes ( MPG-MPL-240026 )
Vergabenr. MPG-MPL-240026
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift: Max-Planck-Institut für die Physik des LichtsStaudtstraße 2
91058 Erlangen
Deutschland
Telefonnummer: +49 9131-7133-830
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse: ausschreibung@mpl.mpg.de
Internet-Adresse: https://www.mpl.mpg.de
Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textformelektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung: Vergabe für die Dienstleistung des Winterdienstes für das Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin (MPZPM), Kussmaulallee 2, 91054 ErlangenMenge und Umfang: Das Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts (MPL),
Staudtstraße 2, 91058 Erlangen beabsichtigt die Vergabe einer
Dienstleistung des Winterdienstes für eine maximale
Vertragslaufzeit von drei Jahren (Erfüllungsort: Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin, Kussmaulallee 2, 91054 Erlangen).
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Leistungen des
Winterdienstes in der Zeit vom 01.11. des laufenden Jahres bis
zum 31.03. des folgenden Jahres. Zweck des Winterdienstes
ist, die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen zu
verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten sowie
bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
Der Winterdienst ist für die außenliegenden Verkehrsflächen
innerhalb des Grundstückes entsprechend den
Verpflichtungen der Straßenreinigungs- und
Straßensicherungs-verordnung der zuständigen Stadt bzw.
Gemeinde zu leisten. Dieser ist täglich von Montag - Samstag
bis spätestens 06:30 Uhr, Sonntag und Feiertags ab 08:00 Uhr
vollständig durchzuführen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind
bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von
Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz
erforderlich ist.
Zusätzlich gilt zu beachten:
- Der AN hat die Räumarbeiten eigenverantwortlich
durchzuführen.
- Für Winterdiensteinsätze muss ein Ansprechpartner des AN
für den Auftraggeber (AG) täglich 24 Stunden erreichbar sein
- Der AN ist für den vertragsmäßigen und verkehrssicheren
Zustand der Verkehrsflächen alleine verantwortlich
- Die Schneeräumung ist unter Anpassung der Geschwindigkeit
an die Örtlichkeit so durchzuführen, dass andere
Verkehrsteilnehmer und fremdes Eigentum nicht ge- bzw.
beschädigt werden
- Schneeaufhäufungen entlang von Geländern, Treppen,
Gehwegen, Fahrwegen, Zugängen zu den Hydranten,
Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächten u. Ä. sind aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig. Nach Vereinbarung
mit dem AG ist es möglich, die Schneehaufen auf den
vorhandenen Parkplätzen zu lagern
- Der AN stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der
Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des
Winterdienstes sicher
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach
Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde
- Der AN haftet für Schäden, die Folge des Winterdienstes sind,
z. B. Sach- oder Personenschaden
- Einsatz von abstumpfenden, umweltfreundlichen Streumitteln
- Es dürfen keine Chemikalien eingesetzt werden
- Die Streubreite ist auf die gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen
- Es ist darauf zu achten, dass Vegetationsflächen und Bäume
durch die Bestreuung nicht beaufschlagt werden
- Entfernen und Entsorgen der Streumittel nach der
Winterperiode (dies gilt für alle Bereiche)
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte:
Vor Beginn der Winterdienstperiode wird gemeinsam mit dem
AG ein Winterdienstplan erstellt. Inhalt des
Winterdienstplanes ist mindestens:
- Prioritätenplan für die Räumzonen
- Material-, Bestands- und Lagerungsplan
- Festlegung des Standorts vom Streukasten und Lagerung
Schnee
Entsorgung
Aufgabe des AN ist die selbständige Beseitigung des
Streugutes nach der Schneeschmelze, wenn erforderlich,
haben
diese Arbeiten auch mehrmals während der
Winterdienstperiode zu erfolgen. Soweit möglich, soll das
aufgenommene
Streugut der Wiederverwendung zugeführt werden. Nach Ende
der Winterdienstperiode werden die Gullys und
zugehörigen Leitungen und Sickerschächte vom AN einer
Reinigung unterzogen.
Dokumentation:
Der AN dokumentiert die Einsätze nach Zeit und Datum,
entsprechend der versicherungstechnischen Notwendigkeit.
Diese Dokumentation ist im Original am darauffolgenden
Arbeitstag dem AG vorzulegen.
Kalkulationsbasis
Der AN weist den Winterdienst durch Einsatzberichte nach. Aus
diesen Berichten geht der Umfang der Tätigkeiten in
zeitlicher und örtlicher Sicht hervor (Einsatzbericht). Erfolgt
keine oder eine deutlich verspätete Durchführung des
Winterdienstes, ist der AG berechtigt, diesen zur
Gefahrenbeseitigung und -vermeidung selbst oder durch einen
Dritten durchzuführen und den Rechnungsbetrag zu kürzen. Die
erforderlichen Maschinen und Geräte sind einzukalkulieren, es
erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Abrechnung erfolgt
pauschal pro Winterdienstperiode, unabhängig von den
tatsächlichen Einsätzen.
Bereich Handräumung:
Räumen der Treppen, Fahrradständer, Freifläche vor dem
Speisesaal UG und sonstiger, nicht maschinell befahrbarer
Flächen von Schnee, Eis oder überfrierender Nässe gemäß den
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Bereich Kleingeräte
Räumen der Gehwegflächen, Rampen, Ein- und Ausfahrten
und sonstiger, maschinell befahrbarer Flächen von Schnee,
Eis oder überfrierender Nässe gemäß den ortsrechtlichen
Bestimmungen.
Bereich Großgeräte:
Räumen der Fahrstraßen, Parkplätze, Feuerwehrzufahrten und
sonstiger, maschinell befahrbarer Flächen ab ca. 1,20 m
Breite von Schnee, Eis oder überfrierender Nässe gemäß den
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Ort der Leistung: Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts
Staudtstraße 2
91058 Erlangen
Deutschland
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe: NeinAngebote sind möglich für: die Gesamtleistung
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 01.12.2024Ende der Ausführungsfrist: 31.10.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Im Jahr 2024 beginnt die Ausführungsfrist zum 01.12. Ab dem zweiten Vertragsjahr zum 01.11.
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:) https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192566e7625-6cde957b99c59384Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts
Postanschrift: Staudtstraße 2
Postleitzahl / Ort: 91058 Erlangen
Land: Deutschland
Telefon: +49 9131-7133-830
E-Mail: ausschreibung@mpl.mpg.de
Hauptadresse: (URL) https://www.tender24.de
Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts
Staudtstraße 2
91058 Erlangen
Deutschland
Internet-Adresse (URL): https://www.tender24.de
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Anschrift: Max-Planck-Institut für die Physik des LichtsStaudtstraße 2
91058 Erlangen
Deutschland
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis: 13.11.2024 12:00Ablauf der Bindefrist: 10.12.2024
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
innerhalb von 30 Tagen netto
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
- Bepreistes Leistungsverzeichnis - Anmeldungsformular zur Ortsbesichtigung (Anlage 2) - Erklärung zur Teilnahme am Vergabeverfahren (Anlage 3) - Eignung und Ausschlussgründe (Anlage 4) - Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Anlage 5, falls zutreffend) - Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage 6, falls zutreffend) - Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Anlage 7, falls zutreffend) - Referenzen (Anlage 8) - Vertraulichkeitsverpflichtung (Anlage 9)
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis Ja
