BA.332.452 - GTA 2023.28 – Neugestaltung Parkanlage Alter Friedhof/ehem. Stadtgärtnerei – Planungsleistungen §§ 38-40
Amtlicher Bekanntmachungstext
Neugestaltung Parkanlage Alter Friedhof/Ehemalige Stadtgärtnerei ( GTA 2023.28 )
Vertragspartei und Dienstleister
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Internet-Adresse (URL):
http://www.pforzheim.de
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 723139-0
Fax: +49 723139-2846
Art des öffentlichen Auftraggebers:
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Richtlinie 2014/24/EU
Interne Kennung: GTA 2023.28
Titel: Neugestaltung Parkanlage Alter Friedhof/Ehemalige Stadtgärtnerei
Beschreibung: Leistungen für die Planung von Freianlagen gemäß §§ 38 - 40 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 8
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 0,01 EUR
CPV-Code Hauptteil: 71420000-8
NUTS-3-Code: DE129
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform
http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem:
Eignung zur Berufsausübung: - Nachweis der Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" (gem. § 75 Abs.
1 VgV). Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der
entsprechenden Kammer oder über vergleichbaren Nachweis
(bspw. Kopie Urkunde).- Erforderlich ist, dass nach dem für die
öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die
Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in
der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu
werden.
- Nur bei Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der
gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Vorlage einer aktuellen (nicht vor dem 1. Juli 2023 datierend) allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhal-ten.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Planungs-leistungen geeignet ist.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
- Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Auftraggeber oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsver-trag mit dem Auftragnehmer zu schließen (siehe auch III.1.1 2.).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenz 1 Freianlagen
Mindest- / Basishonorzone
Anrechenbare Kosten
realisierte und abgeschlossene Leistungsphasen
Referenz 2 Freianlagen
Mindest- / Basishonorzone
Anrechenbare Kosten
realisierte und abgeschlossene Leistungsphasen
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Nachforderung von Unterlagen:
Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. EU-Verordnung 2022/576 (gem. Eigenerklärung)
- Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg spätestens mit dem endgültigen und verbindlichen Angebot abgegeben werden.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 11.09.2023
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28.08.2023 10:00 Uhr
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
-ENTFÄLLT-
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL):
http://www.vergabe24.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18940548cde-30d11c11c3514d8f
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
oben genannte Kontaktstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Beschaffungsinformationen (speziell)
Beschreibung: Die Stadt Pforzheim beabsichtigt die Neugestaltung einer Parkanlage auf dem Gelände des alten Friedhofs/der ehema-ligen Stadtgärtnerei in Pforzheim.
Die Grundlagenermittlung soll im Dezember 2023 beginnen und die Bauausführung im Jahr 2026 abgeschlossen wer-den. Die Baukostenobergrenze einschließlich Nachträge wird auf 2.900.000 € netto festgeschrieben.
Grundlage für die Maßnahme sind die Bedingungen des Förderprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klima-wandel".
Zu erbringen sind im Wesentlichen die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8, wie sie gemäß § 39 HOAI 2021 beschrieben sind, wobei sich der Bedarf der Leistungsphase 4 erst noch zeigen wird. Darüber hinaus wird im Zuge der Planung die Beteiligung von Bürgern und Betroffenengruppen in verschiedenen Formaten ein zentraler Bestandteil sein, sowie ferner das Mitwirken bei den Thematiken Fördermittel und Finanzierungsplanung.
Die Gesamtfläche des neuzugestaltenden Geländes beträgt 2,4 Hektar. Grundlage der bisherigen Schritte ist ein Zonie-rungskonzept (Aktivitätszone, Quartiersfläche und Friedhofspark).
Die Planungsleistungen für das Projekt sollen an ein Planungsbüro mit expliziter Expertise und Erfahrung bei vergleichbaren Freiflächenplanungen und entsprechender Beteiligungsprozesse (Partizipationsverfahren) vergeben werden.
Die Planungsleistungen werden in Stufen vergeben. Die erste Stufe (Stufe I) umfasst die Leistungsphasen LPh 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Auf Basis der Ergebnisse der Stufe I (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) muss die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geprüft
werden und der Baubeschluss durch die gemeinderätlichen Gremien gefasst werden. Dieser beinhaltet dann auch die Vergabe der Planungsleistungen Stufe II, also der weiteren Leistungsphasen LPh 4 ff, die dann bis zur Realisierung des Bauvorhabens führen.
Das Beteiligungsprojekt (Partizipationsverfahren) ist unter Besondere Leistungen - z.B. 'Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung' und/oder 'Mitwirkung bei Beteiligungsverfahren oder Workshops' - in den Architektenvertrag zu integrieren.
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Art der strategischen Beschaffung:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
- Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
- Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
- Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
Qualitätskriterium
Name: Darstellung des Projektteams und der Aufgabenverteilung zwischen Planern und Bauleitern sowie AGVertretern, Gewichtung: 5,00
Name: Konzeption und Häufigkeit der Verfügbarkeit vor Ort während der Planungs- und Ausführungsphase (Projektleiter, Fachplaner, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung), Gewichtung: 10,00
Name: Konzeption der Projektabwicklung mit terminlicher Abwicklung und Ressourceneinsatz , Darstellung der Schnittstellen innerhalb der Projektabwicklung, Gewichtung: 10,00
Name: Qualität der persönlichen Referenzen des Projektleiters bezügl. des Projektschwerpunkt s, Gewichtung: 10,00
Name: Qualität der persönlichen Referenzen des Planers bezügl. des Projektschwerpunkt s, Gewichtung: 10,00
Name: Qualität der persönlichen Referenzen der Bauüberwachung, Gewichtung: 10,00
Name: Persönliche Referenzen der Projektbeteiligten bei der Beteiligung von Bürgern und Betroffenengruppe n während der Planung mittels verschiedenen Formaten, Gewichtung: 5,00
Name: Eindruck des Vortrags, Gewichtung: 10,00
Name: Antwort auf Fragen, Akzeptanz des Vertrags, Nachverhandlung, Gewichtung: 10,00
Elektronischer Katalog: Nein
