BA.322.586 - Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim - Sonnenschutzanlagen
Amtlicher Bekanntmachungstext
Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim - Sonnenschutzanlagen
(61.409.010.07-06
)
61.409.010.07-06
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Mergentheim
Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Postleitzahl / Ort: 97980 Bad Mergentheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11B
Kontaktstelle(n): Sachgebiet 61 - Stadtplanung und Hochbau
Telefon: +49 793157-0
E-Mail: stadtbauamt@bad-mergentheim.de
Fax: +49 7931576900
Hauptadresse: (URL)
https://www.bad-mergentheim.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL)
https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim - Sonnenschutzanlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: 61.409.010.07-06
45421144-5
Bauauftrag
Sonnenschutzanlagen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Wert: 158.720,72 EUR
CPV-Code Hauptteil:
DE11B
97980 Bad Mergentheim, Kopernikusstraße 8
Die Große Kreisstadt Bad Mergentheim plant auf dem Gelände Kopernikusstraße 8, DE 97980 Bad Mergentheim, Flur-Nr. 9, Flurstück 3764, den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Ganztagesbereich. Der Neubau wird neben dem Wohngebiet Auenland am Ortsrand von Bad Mergentheim errichtet. Der geplante Neubau verfügt im Bereich der Grundschule über drei Vollgeschosse. Die eingeschossige Mensa mit Räumen für den Ganztag bildet mit dem Hauptbau der Grundschule ein zusammenhängendes Erdgeschoss. Das Gebäude ist in wesentlichen Teilen als Holzkonstruktion geplant und soll in Holz-Beton-Hybridbauweise errichtet werden. Beton wird dort zum Einsatz gebracht, wo dies aus statischen, bauphysikalischen brandschutztechnischen Gründen sinnvoll ist. Die Beschaffungsmaßnahme umfasst: 126 Stück motorgesteuerte Außenmarkisen mit Seilführung in verschiedenen Einzelgrößen
Preis
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 041-119774
Abschnitt V: Auftragsvergabe - Auftrags-Nr. 1 - Bezeichnung des Auftrags: Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim - Sonnenschutzanlagen
02.05.2023
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: Nein
Offizielle Bezeichnung: Brichta GmbH
Postanschrift: Am Fischerhölzle 8
Postleitzahl / Ort: 89420 Höchstädt
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11B
Der Auftragnehmer ist ein KMU: Ja
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 158.720,72 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe-Durlach
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rps.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
https://www.rp-karlsruhe.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
10.05.2023
