BA.290.824 - Universität Hohenheim - Rahmenvertrag Heizöl
Amtlicher Bekanntmachungstext
Universität Hohenheim - Rahmenvertrag Heizöl ( UH_2022-0197 )
UH_2022-0197
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Universität Hohenheim
Postanschrift: Schloss Hohenheim 1
Postleitzahl / Ort: 70599 Stuttgart-Hohenheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung (AW2)
E-Mail: ausschreibungen@uni-hohenheim.de
Hauptadresse: (URL)
http://www.uni-hohenheim.de
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - Rahmenvertrag Heizöl
Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2022-0197
09135000-4
Lieferauftrag
3.000.000 Liter Heizöl el DIN 51603-1
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 09135100-5
DE11
siehe LV
3.000.000 Liter
Preis
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt IV: Verfahren
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Abschnitt V: Auftragsvergabe - Bezeichnung des Auftrags: Universität Hohenheim - Rahmenvertrag Heizöl
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Fax.: +49 721/926-3985
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
06.09.2022
Anhang D1 - Allgemeine Aufträge
Die Belieferung mit Heizöl erfolgt nur in kompletten Tankwagenpartien zu je ca. 30.000 Liter. Es wurden aufgrund dieser Tatsache 12 Bieter in Baden-Württemberg direkt angeschrieben. Da es sich um eine Ware handelt, die Warenbörsen notiert ist, beinhaltete die Preisabfrage lediglich die Transportkosten je Tankwagenpartie. Ebenfalls muss beim Transport mit Tankwagen der ökologische Aspekt berücksichtigt werden. Daher ist eine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union nicht zielführend, wirtschaftlich oder ökologisch vertretbar.
