BA.277.868 - Wafer-Prober und Frequenzbereichserweiterung
Amtlicher Bekanntmachungstext
Wafer-Prober und Frequenzbereichserweiterung ( UNI_ULM-2022-0010 )
UNI_ULM-2022-0010
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Universität Ulm
Helmholtzstr. 16
89081 Ulm
Deutschland
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
-ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Wafer-Prober für differentielle 0-220 GHz Breitbandmessungen und D-Band Frequenzbereichserweiterung
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, sowie Einweisung vor Ort für einen Wafer-Prober für differentielle 0-220 GHz Breitbandmessungen und D-Band Frequenzbereichserweiterung
Universität Ulm
Institut für Elektronische Bauelemente und Schaltungen
Albert-Einstein-Allee 45
89081 Ulm
6. Losaufteilung:
Ja
Maximale Anzahl an Losen: 2
Es kann auf ein Los oder beide Lose geboten werden.
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können. Sowie der Tag, bis zu dem sie bei ihr angefordert werden können:
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-180984ed781-529db4c5216a1ad0
Siehe oben
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Deutschland
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
03.06.2022 09:00
04.07.2022
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlung nach Abnahme
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
Eigenerklärung zur Eignung
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Nein
15. Sonstiges:
Die Erklärungen L234 Bietergemeinschaft ist nur im Falle der Bildungen einer solchen miteinzureichen.
