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BA.334.910 - Neubau 3,5-zügige Grundschule Bad Mergentheim - Estricharbeiten



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Neubau 3,5-zügige Grundschule Bad Mergentheim - Estricharbeiten  ( 61.409.010.07-11 )

61.409.010.07-11  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Mergentheim

Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Postleitzahl / Ort: 97980 Bad Mergentheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11B
Kontaktstelle(n): Sachgebiet 61 - Stadtplanung und Hochbau
Telefon: +49 793157-0
E-Mail: stadtbauamt@bad-mergentheim.de
Fax: +49 7931576900  

Hauptadresse: (URL) https://www.bad-mergentheim.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/  


 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Neubau 3,5-zügige Grundschule Bad Mergentheim - Estricharbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 61.409.010.07-11  

45262320-0  

Bauauftrag  

Estricharbeiten  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein  

Wert: 87.920,10 EUR

 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE11B  

97980 Bad Mergentheim, Kopernikusstraße 8  

Die Große Kreisstadt Bad Mergentheim plant auf dem Gelände Kopernikusstraße 8, DE 97980 Bad Mergentheim, Flur-Nr. 9, Flurstück 3764, den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Ganztagesbereich. Der Neubau wird neben dem Wohngebiet Auenland am Ortsrand von Bad Mergentheim errichtet. Der geplante Neubau verfügt im Bereich der Grundschule über drei Vollgeschosse. Die eingeschossige Mensa mit Räumen für den Ganztag bildet mit dem Hauptbau der Grundschule ein zusammenhängendes Erdgeschoss. Das Gebäude ist in wesentlichen Teilen als Holzkonstruktion geplant und soll in Holz-Beton-Hybridbauweise errichtet werden. Beton wird dort zum Einsatz gebracht, wo dies aus statischen, bauphysikalischen brandschutztechnischen Gründen sinnvoll ist. Die Beschaffungsmaßnahme umfasst: ca. 2.250 m² Calciumsulfat-Heizestrich ca. 450 m² Calciumsulfat-Heizestrich ca. 2.700 m² Trittschalldämmung EPS ca. 1.250 m² gebundene Schüttung  



Preis  

Optionen: nein
 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren
 



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 107-335641  

   

   

Abschnitt V: Auftragsvergabe - Auftrags-Nr. 1 - Bezeichnung des Auftrags: Neubau 3,5-zügige Grundschule Bad Mergentheim - Estricharbeiten

   

   

01.08.2023  

Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: Nein  

Offizielle Bezeichnung: AEP Estrich GmbH

Postanschrift: Friederike-Franck-Straße 12
Postleitzahl / Ort: 74369 Löchgau
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115

Der Auftragnehmer ist ein KMU: Ja  


Gesamtwert des Auftrags/Loses: 97.689,00 EUR
 

   

Abschnitt VI: Weitere Angaben

   

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Referat 15, Durchlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe-Durlach
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rps.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://www.rp-karlsruhe.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen¬über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

02.08.2023