BA.318.074 - Titan Sapphire Laser
Amtlicher Bekanntmachungstext
Titan Sapphire Laser ( UNI_ULM-2023-0008 )
UNI_ULM-2023-0008
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Universität Ulm
Nationale Identifikationsnummer: DE173703203
Postanschrift: Helmholtzstr. 16
Postleitzahl / Ort: 89081 Ulm
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE144
Kontaktstelle(n): Abt. IV-2
E-Mail: florian.andrae@uni-ulm.de
Hauptadresse: (URL)
http://www.uni-ulm.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18756ad5902-7282e8a5ca130e94
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18756ad5902-7282e8a5ca130e94
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Titan Sapphire Laser
Referenznummer der Bekanntmachung: UNI_ULM-2023-0008
38000000-5
Lieferauftrag
Lieferung und Installation einen Titan Sapphire Lasers
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE144
Universität Ulm
Institut für Quantenoptik
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
ein System
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Leistung, Gewichtung: 55,00
Preis
Gewichtung: 45,00
Beginn: 01.06.2023 Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
zu II.2.7.
Hier ist eine Lieferleistungen abgefragt. Es muss eine Eintragung in II.2.7. vorgenommen werden. Diese ist hier ein reine Platzhalter und ist nicht gültig.
Bieterfragen können über das Vergabeportal bis zum 28.04.2023 eingereicht werden.
Sämtliche Kommunikation im Verfahren findet über das Vergabeportal statt.
Die Angebote sind über das Vergabeportal einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 08.05.2023 10:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.06.2023
Tag: 08.05.2023, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
06.04.2023
