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BA.281.135 - GCC - 410-01 - Sanitär



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Amtlicher Bekanntmachungstext

GCC - 410-01 - Sanitär  ( 410-01 - Sanitär )

410-01 - Sanitär  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw Eigenbetrieb Immobilien der KKH Calw und Nagold
Nationale Identifikationsnummer: 2350000
Postanschrift: Vogteistr. 42-46
Postleitzahl / Ort: 75365 Calw
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE12A


E-Mail: gcc@sppm.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.kreis-calw.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.vergabe24.de  


 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

GCC - 410-01 - Sanitär
Referenznummer der Bekanntmachung: 410-01 - Sanitär  

45332000-3  

Bauauftrag  

GCC - 410-01 - Sanitär  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein  



 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE12A  

Calw  

1 St. Zentrale Wasseraufbereitung (Enthärtung, Umkehrosmose, Behälter, Pumpenanlage) 1 St. Fettabscheider mit Vorbehälteranlage 2 St. Pumpstationen für Abwasserhebeanlagen 6 St. Sanitärverteiler ca. 730 St. Sanitäreinrichtungsgegenstände ca. 50 St. Feuerlöschwasser Einspeise- und Entnahmeschränke ca. 16.000 m Edelstahlrohr für Trinkwasser- und Feuerlöschwasserinstallationen ca. 400 m Kunststoffrohr PP-H für VE-Wasserinstallationen ca. 4.900 m Kunststoffrohr für Schmutzwasserinstallationen ca. 1.200 m Stahl- und Gussrohr für Schmutz- und Regenwasserinstallationen ca. 6.100 m Dämmung für Trinkwasserinstallationen in Trockenbau- und Sanitärvorwänden ca. 2.550 m Dämmung für Schmutzwasserinstallationen in Trockenbau- und Sanitärvorwänden  



Preis  

Optionen: nein
 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren
 



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 041-105317  

   

   

Abschnitt V: Auftragsvergabe - Auftrags-Nr. 1 - Bezeichnung des Auftrags: GCC - 410-01 - Sanitär

   

   

05.05.2022  

Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: Nein  

Offizielle Bezeichnung: Kern Haustechnik GmbH

Postanschrift: Dieselstr. 16
Postleitzahl / Ort: 72285 Pfalzgrafenweiler
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE12C

Fax.: +49 7445850699


Der Auftragnehmer ist ein KMU: Ja  



 

   

Abschnitt VI: Weitere Angaben

   

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

07.06.2022