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BA.282.995 - CW 2016-10/C.09 Fensterbau



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Amtlicher Bekanntmachungstext

CW 2016-10/C.09 Fensterbau  ( CW 2016-10 Neubau PSM/ C.09 Fensterbau: C.09 Fensterbau )

CW 2016-10 Neubau PSM/ C.09 Fensterbau: C.09 Fensterbau  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Klinikum Nordschwarzwald Abt. Bau & Technik

Postanschrift: Im Lützenhardter Hof
Postleitzahl / Ort: 75365 Calw-Hirsau
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE12A
Kontaktstelle(n): ZfP-Klinikum Nordschwarzwald, Abt. Bau & Technik, Im lützenhardter Hof, 75365 Calw-Hirsau
Telefon: +49 7051586-2513
E-Mail: R.Haeusler@kn-calw.de
Fax: +49 7051586-2614  

Hauptadresse: (URL) http://www.kn-calw.de/
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.kn-calw.de  


 

Einrichtung des öffentlichen Rechts
 

Gesundheit
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

CW 2016-10/C.09 Fensterbau
Referenznummer der Bekanntmachung: CW 2016-10 Neubau PSM/ C.09 Fensterbau: C.09 Fensterbau  

45000000-7  

Bauauftrag  

Liefern und Montieren von Fenstern aus Kunststoff,
Flügel/Rahmen aus Hohlkammerprofil mit innerer Stahlrohrverstärkung  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein  



 

   

CPV-Code Hauptteil: 45421100-5
 

   

DE12A  

Neubau Zentrum für Psychosomatik (ZfP) + Verbinder ZfP(E0/E1)
Stammheimer Feld III
75365 Calw  

Liefern und Montieren von Fenstern aus Kunststoff, Flügel/Rahmen aus Hohlkammerprofil mit innerer Stahlrohrverstärkung  



Preis  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Sollte die Ausführung der im Nachfolgenden beschriebenen Fenster (3-fach Isolierverglasung VSG-Float-VSG) mit Kunststoffprofilen nicht ausführbar sein bitten wir evtl. Alternativangebote mit Aluprofilen als 2. Hauptangebot einzureichen. Das 2. Hauptangebot muss alle LV-Positionen beinhalten.  

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren
 



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Nein  

   

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 103-287823  

   

   

Abschnitt V: Auftragsvergabe - Bezeichnung des Auftrags: CW 2016-10/C.09 Fensterbau

   

Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben

Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Da die Ausschreibungsunterlagen grundlegend geändert werden müssen, werden wir die Ausschreibung aufheben und neu veröffentlichen.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985

Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
 

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730


Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: "Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985

Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
 

23.06.2022