BA.289.436 - Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee - Fachplanung Medientechnik
Amtlicher Bekanntmachungstext
Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee - Fachplanung Medientechnik ( I11241101166-11 )
I11241101166-11
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE123
Kontaktstelle(n): Eileen Boller
Telefon: +49 72193658260
E-Mail: eileen.boller@landratsamt-karlsruhe.de
Fax: +49 72193658261
Hauptadresse: (URL)
http://www.landkreis-karlsruhe.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-182ca67fc2d-71b99019dee2d9b9
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-182ca67fc2d-71b99019dee2d9b9
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee - Fachplanung Medientechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: I11241101166-11
71000000-8
Dienstleistungen
Fachplanung Medientechnik
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE123
Landratsamt Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Bei den zu vergebenden Planungsleistungen handelt es sich um Fachplanungsleistungen für Medientechnik, Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des Dienstgebäudes in der Beiertheimer Allee 2 in Anlehnung nach §§ 53 ff. HOAI 2013.
Dieses Projekt wird nach der BIM-Methode durchgeführt. Die Fachplaner haben entsprechend einen BIM-Koordinator zu stellen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 1 bis einschl. 3)
- Leistungsstufe 2 (Leistungsphase 4 bis einschl. 7)
- Leistungsstufe 3 (Leistungsphase 8 bis einschl. 9)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Projektorganisation, Gewichtung: 20,00
Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter, Gewichtung: 30,00
Name: Projektmanagement, Gewichtung: 30,00
Preis
Gewichtung: 20,00
Laufzeit in Monaten: 110
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit hängt vom Vorentwurf ab zzgl. 5 Jahre Gewährleistungsfrist.
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Erteilung des Zuschlags wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Stufen erfolgt optional. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vorgegebenen Bewerbungsbögen zu verwenden und über die Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2 der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 3 Monate sein.
2) Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen (§ 123f. GWB). Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bietergemeinschaft werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. In diesem Fall ist durch rechtsverbindliche Erklärung des Nachunternehmers, die Unkenntnis der Angebotspreise der relevanten Bietergemeinschaft/des relevanten Bieters zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die Angaben und Erklärungen zur Eignung sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Der Bieter hat mit dem Angebot - in von Ihm selbst zusammengestellten Bietererklärungen unten beschriebene Konzepte wie unten beschrieben vorzulegen. Diese Konzepte sind in Form einer zusammenhängenden Präsentation oder vergleichbar geeignetem Format darzustellen. Die Konzepte sollen in Summe nicht mehr als 40 Seiten DIN-A4 umfassen. Weitere Details können dem Angebotsleitfaden entnommen werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
(1) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2) Nachweis über das Bestehen und die Höhe einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zu (2): Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) in Höhe von: 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) aufweisen oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Eigenerklärung)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter "Unternehmensreferenzen" digital vollständig auszufüllen und diesem Bewerbungsbogen beizufügen.
Für den Nachweis sind mindestens drei Referenzen für Planung von Medientechnikplanung vorgesehen, welche die definierten allgemeinen Mindestanforderungen allesamt er-füllt. Eine Kombination verschiedener Referenzen zur Erfüllung der allgemeinen Mindestkriterien ist nicht möglich. Zudem sind die singulären Mindestkriterien - ggfs. auch in der Kombination verschiedener Referenzen - mindestens je einmal in der Summe der gewerteten Referenzen nachzuweisen.
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass eine Anzahl von drei Referenzen ausreichend ist. Sollten mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Wertung mit einbezogen. Eine Kombination von Referenzen zur kumulativen Erfüllung der Mindestanforderung ist nicht möglich.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Allgemeine Mindestanforderungen an jede einzureichende Referenz
a) Die Inbetriebnahme des Projekts ist nach dem 01.01.2018 erfolgt.
b) Die Planung umfasst die Medientechnikplanung
c) Die Leistungsphasen Lph 1 bis 3 und 5 bis 8 der HOAI des Referenzobjekts müssen durch den Bieter erbracht und abgeschlossen sein.
d) Der Auftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber, bzw. bei der Vergabe waren die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts einzuhalten.
e) Die Investitionskosten für die Medientechnik (KG 400+600 nach DIN 276 2018-12) betragen mindestens 1.000.000 €, brutto
Zusätzliche singuläre Mindestkriterien, die bei einer kumulativen Betrachtung der drei gewerteten Referenzen mindestens einmal erfüllt werden müssen
a) Das Gebäude muss ein öffentliches Verwaltungsgebäude sein.
b) Das geplante Gebäude hat die Kapazität von mindestens 500 Arbeitsplätzen
c) Die Referenz umfasst die Planung (mindestens) der Ausstattung eines öffentlichen Versammlungs-/Sitzungssaals größer 300 m² Nutzfläche mit Audio- und Videotechnik
d) Planung der Ausstattung eines Versammlungsraums mit einem abhörsicheren Konferenzsystems
e) Planung eines Digital Signage Systems
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter "Unternehmensreferenzen" digital vollständig auszufüllen und diesem Bewerbungsbogen beizufügen.
Hinweis Mindestanforderungen an den Projektleiter
Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung
Hochschulabschluss, mind. Dipl.-Ing. oder Master-Abschluss
Nachweis der als Projektleiter durchgeführten Projekte mit Angabe des Projekts, des Auftraggebers, Funktion, Leistungszeitraum, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung, Zeitraum Eigenleistung im Projekt, Projektvolumen (Kosten nach Kostenberechnung der Lph 3).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 23.09.2022 12:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2022
Tag: 23.09.2022, Ortszeit: 12:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Der den Unterlagen beigefügte Bewerbungsbogen ist zur Angebotsabgabe zu verwenden;
2) Die Hinweise im Bewerbungsbogen für Bietergemeinschaften (Punkt Bewerbergemeinschaftserklärung) sind zu beachten;
3) Die Hinweise für Nachfragen (Punkt IX. Bewerbungsbogen) sind zu beachten, insbesondere die Frist für Nachfragen.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219360
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rpk-bwl.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
23.08.2022
