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BE.351.382 - Werra-Meißner-Kreis_Projekt Schaf schafft Landschaft_Beschaffung verschiedener Anhänger



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Werra-Meißner-Kreis_Projekt Schaf schafft Landschaft_Beschaffung verschiedener Anhänger  ( WMK 161-2023 )

WMK 161-2023  

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:

Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss
Schlossplatz 1 + 9
37269 Eschwege
Deutschland  

+49 56513024250  

+49 56513024259  

vergabestelle@werra-meissner-kreis.de  

https://www.werra-meissner-kreis.de  

Siehe oben  

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):

Öffentliche Ausschreibung  

3. Angebote können abgegeben werden:

schriftlich

elektronisch in Textform

elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

elektronisch mit qualifizierter Signatur

 

Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss- Zentrale Vergabestelle
Honer Str. 49
37269 Eschwege
Deutschland  

+49 56513024250  

+49 56513024259  

vergabestelle@werra-meissner-kreis.de  

https://www.tender24.de  

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:

   

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:

Beschaffung verschiedener Anhänger  

siehe Leistungsverzeichnis  

Siehe FB 624: 37214 Witzenhausen (genaue Adresse wird bei Auftragserteilung mitgeteilt)  

6. Losaufteilung:

Ja  

alle Lose

 

Los 1 Anhänger (Fassträger bei eigener Komponentenzusammenstellung)
Los 2 Viehtransportanhänger
Los 3 Viehtransportanhänger  

7. Nebenangebote sind

zugelassen

Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet,
deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern  

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

   

   

Beginn: schnellstmöglich nach Auftragserteilung
Ende: Los 1 + 2: 29.03.2023; Los 3: 28.06.2023  

9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:

https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18cd41c240c-f8a13cb3b12e641  

Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss- Zentrale Vergabestelle
Honer Str. 49
37269 Eschwege
Deutschland  

https://www.tender24.de  

folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss- Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Honer Str. 49
Postleitzahl / Ort: 37269 Eschwege
Land: Deutschland
Telefon: +49 56513024250
Fax: +49 56513024259
E-Mail: vergabestelle@werra-meissner-kreis.de
Hauptadresse: (URL) https://www.tender24.de  

Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:

Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss, Zentrale Vergabestelle
Honer Str. 49
37269 Eschwege
Deutschland  

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:

18.01.2024 12:00  

16.02.2024  

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:

   

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

siehe Vergabeunterlagen  

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:

Abgabe der Eigenerklärung für nicht-präqualifizierte Unternehmen mit Angabe der Eintragung in ein Berufsregister, soweit für einen Bieter die Verpflichtung dazu besteht. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen

14. Angabe der Zuschlagskriterien:

Ja  

15. Sonstiges: