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BA.346.730 - Betriebshof Kehl, Anmietung von Hubarbeitsbühnen



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Betriebshof Kehl, Anmietung von Hubarbeitsbühnen  ( SKEHL_4_3-2023-0016 )

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:

Stadt Kehl - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1 / Dienstgebäude: Rathausplatz 3
77694 Kehl
Deutschland  

+49 7851884107  

+49 785188-4002  

zvs@stadt-kehl.de  

Siehe oben  

Siehe oben  

2. Art der Vergabe:

Öffentliche Ausschreibung

3. Einreichungsform:

elektronisch über das Vergabeportal oder in Papierform an die ZVS (Umschlag muss geschlossen + gekennzeichnet sein)

4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Information zum Zugriff auf Vergabeunterlagen:

 

5. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung:

Anmietung von Hubarbeitsbühnen  

Anmietung von zwei Hubarbeitsbühnen (Los 1: Arbeitshöhe mind. 27m, Los 2: Arbeitshöhe mind. 33m)  

Stadt Kehl, Betriebshof, Südstraße 15, 77694 Kehl  

6. Art und Umfang einzelner Lose:

Ja  

Es kann sowohl für ein Los, für mehrere Lose, als auch für alle Lose ein Angebot eingereicht werden.  

mehrere Lose  

7. Ggf. Zulassung von Nebenangeboten:

generell nicht zugelassen  

8. Ausführungs-/Lieferfrist:

22.01.2024;  

23.01.2026;  

;  

9. elektronische Adresse für Abruf Vergabeunterlagen oder Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:

https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18baf8d2fa3-b0680b46cb20e1a  

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Deutschland  

10. Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist:

23.11.2023 10:15  

27.12.2023  

11. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:

 

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

Nach § 17 VOL/B und ggf. Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen

13. Mit dem Angebot ggf. vorzulegende Unterlagen (z. B. Eignungsnachweise):

-  

14. Zuschlagskriterien:

Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.