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BA.318.065 - Wafer Bonder



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Wafer Bonder  ( UNI_ULM-2023-0007 )

UNI_ULM-2023-0007  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Universität Ulm
Nationale Identifikationsnummer: DE173703203
Postanschrift: Helmholtzstr. 16
Postleitzahl / Ort: 89081 Ulm
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE144
Kontaktstelle(n): Abt. IV-2

E-Mail: florian.andrae@uni-ulm.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.uni-ulm.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-187568fbedf-4962c7c2ed081184

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-187568fbedf-4962c7c2ed081184
 

Einrichtung des öffentlichen Rechts
 

Bildung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Wafer Bonder
Referenznummer der Bekanntmachung: UNI_ULM-2023-0007  

38000000-5  

Lieferauftrag  

Lieferung und Installation eines Wafer Bonders  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE144  

Universität Ulm
Institut für Quantenoptik
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm  

ein System  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Leistung, Gewichtung: 55,00


Preis
Gewichtung: 45,00
 

   



Beginn: 01.06.2023 Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

zu II.2.7.
Hier ist eine Lieferleistungen abgefragt. Es muss eine Eintragung in II.2.7. vorgenommen werden. Diese ist hier ein reine Platzhalter und ist nicht gültig.

Bieterfragen können über das Vergabeportal bis zum 28.04.2023 eingereicht werden.
Sämtliche Kommunikation im Verfahren findet über das Vergabeportal statt.
Die Angebote sind über das Vergabeportal einzureichen.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 08.05.2023 09:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.06.2023
 

Tag: 08.05.2023, Ortszeit: 09:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 


 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

06.04.2023