BA.279.764 - EPVB 2022.07 - Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Stadtbahn vom westlichen in den südöstlichen Enzkreis
Amtlicher Bekanntmachungstext
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Stadtbahn vom westlichen in den südöstlichen Enzkreis ( EPVB 2022.07 )
EPVB 2022.07
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846
Hauptadresse: (URL)
http://www.pforzheim.de
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-180f05b5b2f-58e3e92aed968bac
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Stadtbahn vom westlichen in den südöstlichen Enzkreis
Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2022.07
79314000-8
Dienstleistungen
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Stadtbahn vom westlichen in den südöstlichen Enzkreis
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE129
DE12B
Pforzheim, Enzkreis
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie inkl. vereinfachter Nutzen-Kosten-Untersuchung in Anlehnung an die standardisierte Bewertung für eine mögliche Bahnstrecke durch den westlichen Enzkreis, das Stadtgebiet Pforzheim und den südöstlichen Enzkreis.
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Darstellung des vorgesehenen Projektteams, Gewichtung: 10,00
Name: Darstellung der Herangehensweise zu Phase 1, Gewichtung: 20,00
Name: Darstellung der Herangehensweise in Phase 2, Gewichtung: 20,00
Preis
Gewichtung: 50,00
Beginn: 01.11.2022 Ende: 31.10.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Anzahl der Mitarbeiter (ohne Auszubildende, duale Studierende o.Ä.) 20%
Netto-Jahresumsatz (Mittel der Jahre 2019 - 2021) 10%
Netto-Jahresumsatz in relevanten Tätigkeitsfeldern (Mittel der Jahre 2019 - 2021) 10%
Referenzen 60%
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
Unternehmensdarstellung:
- Geschäftstätigkeit
- Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung,
Netto-Jahresumsatz (2019 - 2021)
Netto-Jahresumsatz in relevanten Tätigkeitsfeldern (2019 - 2021)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bewerber legt den Nachweis einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. € für Personenschäden und mind. 500.000 € für Vermögensschäden durch eine aktuelle (max. 6 Monate alte) Bestätigung der Versicherung über die Deckung vor.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bis zu 4 Referenzen,
Anzahl der Mitarbeiter (ohne Auszubildende, duale Studierende o.Ä.)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Folgende Themenbereiche muss/müssen die Referenz/en in ihrer Gesamtheit abdecken:
1. Referenzen über die Durchführung von Voranalysen und Potenzialanalysen im ÖPNV; vergleichbar mit den Leistungen in Phase 1 der in dieser Ausschreibung vorliegenden Leistungsbeschreibung.
2. Referenzen über die Durchführung von Machbarkeitsstudien im Bereich des schienengebundenen Straßenpersonenverkehrs zu technischer und betrieblicher Machbarkeit; vergleichbar mit den Leistungen in Phase 2 der in dieser Ausschreibung vorliegenden Leistungsbeschreibung.
3. Referenzen über die Durchführung von Machbarkeitsstudien im Bereich des schienengebundenen Straßenpersonenverkehrs zu Nachfrageermittlung, verkehrlichen Wirkungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen inklusive der abschließenden Berechnung eines (zumindest vereinfachten) Nutzen-Kosten-Faktors; vergleichbar mit den Leistungen in Phase 2 der in dieser Ausschreibung vorliegenden Leistungsbeschreibung.
4. Referenzen über die Durchführung von (Untersuchungs-) Leistungen zu Fahrzeuganforderungen/Fahrzeugkonzeption und Antriebskonzepten im Schienenverkehr, vergleichbar mit den Leistungen in Phase 2 der in dieser Ausschreibung vorliegenden Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 24.06.2022 11:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.10.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform
http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 16.06.2022, 16:00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219-26-8730
Fax.: +49 7219-26-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
24.05.2022
