BA.281.103 - GCC - 480-01 - MSR
Amtlicher Bekanntmachungstext
GCC - 480-01 - MSR ( 480-01 - MSR )
480-01 - MSR
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw Eigenbetrieb Immobilien der KKH Calw und Nagold
Nationale Identifikationsnummer: 2350000
Postanschrift: Vogteistr. 42-46
Postleitzahl / Ort: 75365 Calw
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE12A
E-Mail: gcc@sppm.de
Hauptadresse: (URL)
http://www.kreis-calw.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
GCC - 480-01 - MSR
Referenznummer der Bekanntmachung: 480-01 - MSR
45315700-5
Bauauftrag
GCC - 480-01 - MSR
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 48921000-0
45317000-2
DE12A
Calw
10 St. ISP Teil Krankenhaus 2St. ISP Teil Radiologie
Preis
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 047-121128
Abschnitt V: Auftragsvergabe - Auftrags-Nr. 1 - Bezeichnung des Auftrags: GCC - 480-01 - MSR
17.05.2022
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: Nein
Offizielle Bezeichnung: Fiehn Gebäudeautomation GmbH
Postanschrift: Burgbergerstraße 14-14
Postleitzahl / Ort: 78126 Königsfeld
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE136
Fax.: +49 7725939450
Der Auftragnehmer ist ein KMU: Ja
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
07.06.2022
